Cast
Inhalt:
Das deutsche Regelwerk aus Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und Normen ist sehr technisch angelegt. Die juristische Komponente an den Schnittstellen zwischen Betreibern, Versorgern, Abnehmenden etc. in Chemieparkstrukturen, die sich insbesondere mit der „Zergliederung der Großchemie“ ergeben hat, ist kaum geregelt. Diese Schnittstellen werden besonders erläutert. Drei beteiligte Unternehmen können eine Rohrleitung beschädigen, wodurch bei einem Vierten ein Umweltereignis ausgelöst wird. Die Herausforderung der nächsten Jahre ist, diese Schnittstellen sowohl technisch als auch juristisch sauber zu behandeln.